Eingriff in das Messgerät bei zB. Tarifänderung, Uhrzeit-Datum oder einer Reparatur des Taxameter oder Wegstreckenzähler durch einen anerkannten Instandsetzer oder eine Fachwerkstatt.
Austausch eines EU-Taxameters gegen ein EU-Taxameter, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung des Messgerätes vorlag und der Signalweg nicht verändert wurde.
Austausch eines Wegstreckenzählers in Miet-Kraftfahrzeugen gegen einen Wegstreckenzähler in Miet-Kraftfahrzeugen, sofern eine Eichung oder Konformitätsbewertung vorlag und der Signalweg nicht verändert wurde.