Die Konformitätsbewertung ersetzt die frühere Ersteichung.
Wenn ein Taxi oder Mietwagen erstmals in Betrieb genommen wird, ist immer eine Konformitätsbewertung anzuwenden.
Eine Konformitätsbewertung ist erforderlich bei:
-Einbau eines neuen oder gebrauchten EU-Taxameters (Measuring Instruments Directive – MID) in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Taxi genutzt wurde.
-Einbau eines neuen oder gebrauchten Fahrpreisanzeigers mit innerstaatlicher Bauartzulassung (Measuring Instruments Directive – MID) in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Taxi genutzt wurde.
-Einbau eines neuen oder gebrauchten Wegstreckenzählers in ein neues Fahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug, welches zuvor nicht als Miet-Kfz genutzt wurde.
-Umbau eines Taxis zu einem Miet-Kfz oder Umbau eines Miet-Kfz zu einem Taxi.
Haben Sie schon Ihr neues Taxi oder einen neuen Mietwagen?
Fragen Sie uns welche Möglichkeiten bestehen, oder kommen Sie am Besten direkt zu uns nach Bremen oder Lübeck.
Seit dem 01.01.15 eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden. Die Konformitätsbewertung ersetzt die frühere Ersteichung und ist immer bei der erstmaligen Inbetriebnahme eines Taxameters oder Wegstreckenzählers anzuwenden. Dabei ist es völlig egal, ob das Gerät werksseitig, oder nachträglich eingebaut wurde.
Durch unseren Vertrag und der engen Zusammenarbeit mit der für uns zuständigen Konformitätsbewertungsstelle, können wir auch kurzfristige Konformitätsbewertungen realisieren.
Information zur Konformitätsbewertung finden Sie bei den zuständien Eichdirektionen / Eichaufsichtsbehörden in Ihrem Bundesland.
Warum das Ganze?
Vor der Einführung der Konformitätsbewertung (zum 01.01.2015) wurde im Rahmen der Ersteichung das Messgerät, Taxameter oder Wegstreckenzähler, geprüft.
Die behördliche Ersteichung wurde durch das neue Eichrecht durch eine nationale Konformitätsbewertung ersetzt.
Bei der Konformitätsbewertung erklärt der Hersteller des Gesamtsystems (z.B. EU-Taxameter, Fahrzeug, Tarif und Anpassung an das Fahrzeug) abschließend, dass dieses so neu definierte Messgerät den Anforderungen des MessEG und der MessEV entspricht.
Im Regelfall ist der Hersteller des EU-Taxameters nicht der Hersteller des Gesamtsystems. Hersteller im Sinne des Eichrechts können z.B. KFZ-Hersteller, Messgeräthersteller, Instandsetzer oder Taxenausrüstbetriebe sein. Der Hersteller trägt die Gesamtverantwortung für das Messgerät und übernimmt nach §23 MessEG i.V.m. §10 Mess- und Eichverordnung (MessEV) bestimmte Pflichten. In der Regel wird der Instandsetzer bzw. der Einbaubetrieb des Taxameters oder Wegstreckenzählers als Hersteller agieren.
Das Eichrecht definiert ab 2015, anders als Früher, Ihr Fahrzeug mit dem eingebauten Taxameter einschließlich Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugem oder Wegstreckenzähler in Miet-KFZ als neues, eigenständiges Messgerät. Da diese Kombination noch keiner gesamtheitlichen Prüfung unterzogen wurde, ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Dabei wird der Instandsetzter-Taxameterdienst Kraft Eichgesetzt zum Hersteller dieses Gesamtsystems und ist für die Konformität verantwortlich. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Konfomitätserklärung, welche vor dem 01.01.2015 die Eichbescheinigung war.
Bestandteile der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Der Schriftlicher Teil besteht aus Einbau, oder die Programmierung des Taxameters beziehungsweise Wegstreckenzählers in Mie-Kraffahrzeugen. Es wird eine Dokumentation angefertigt, in der genau beschrieben ist wie der Taxameter oder Wegstreckenzähler eingebaut oder programmiert wurde. Diese Dokumentation ist mit Bildern und Skizzen versehen, damit der Prüfer der Dokumente einschätzen kann, ob die Arbeiten fach- und sachgerecht ausgeführt wurden.
Rolle – Natürlich muss die Kalibrierung der Wegstrecke nach wie vor überprüft werden. Deshalb informiert uns der Prüfer der Dokumente über den erfolgreichen Abschluss der Dokumentenprüfung, so dass wir dann einen Termin mit unserem zuständigen Eichamt auf dem Prüfstand vereinbaren können.
Diese neue Verfahrensweise bedeutet einen erhöhten Zeitaufwand. Um die Standzeit des Fahrzeuges so gering wie möglich zu halten ist es sinnvoll, dass Sie schon zeitnah einen Termin mit uns vereinbaren. So dass im Vorfeld der Termin für die Prüfung beim Eichamt auf dem Rollenprüfstand beantragt werden kann.
Kosten
Dass dieses aufwändige Verfahren erhöte Kosten produziert, ist genau so ersichtlich. Die Kosten bestehen im Wesentlichen aus drei Bestandteilen:
Kosten für den Einbau und die Programmierung
Kosten für die Erstellung des Auftrag auf Konformitätsbewertung eines Taxameters oder Wegstreckenzählers.
Speicherung und Aufbewahrung der Konformitäts Unterlagen für 10 Jahre
Prüfkosten der Konformitätsbewertungsstelle (Weiterberechnung)
Mit unseren Services für Ihr Fahrzeug können wir Sie umfangreich und kompetent unterstützen.
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