Für die Programmierung und Einstellung Ihres Wegstreckenzähler brauchen Sie keinen extra Termin vereinbaren. Kommen sie einfach innerhalb unserer Öffnungszeiten zu uns. Anschließend können wir für Sie einen Termin bei unserem Eichamt machen, und schon steht der Personenbeförderung nichts mehr im Wege.
Die Überprüfung Ihres Wegstreckenzählers, durch das Eichamt, erfolgt alle zwei Jahre.
Spätestens zu dieser Zeit sollten sie kontrollieren, ob Ihr Taxameter noch richtig kalibriert ist ( Uhrzeit / Datum und bei Rad-Reifenwechsel die Wegimpulszahl der Fahrzeugwegekonstante. )
Sollten Sie daran Zweifel haben, ist es ratsam mit uns Kontakt aufzunehmen
Nutzen sie Ihren Wegstreckenzähler nur zum Zählen der Kilometer?
Das muss nicht sein!
Ähnlich wie bei einem Taxameter können Sie Ihren Wegstreckenzähler mit einem freien von Ihnen zusammengestellten Tarif der die Grundgebühr und den Kilometerpreis beinhaltet von uns programmieren lassen. Am Ende der Fahrt wird in der Kasse die Position des Gesamtfahrpreis aus Grund und Kilometerpreis angezeigt. Damit haben Sie keine Diskussion mit Ihren Fahrgästen und die lästige Rechnerei entfällt.